Beratung für Unternehmer und Freiberufler

Die Leistungen für Unternehmen und Freiberufler im Überblick:

• Finanzbuchhaltung
• Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
• Jahresabschlusserstellung
• Steuererklärungen und Durchsetzungsberatung
• Betriebswirtschaftliche Beratung

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung in dem Umfang, den Sie wünschen. Entweder vollumfänglich oder bspw. arbeitsteilig mit regelmäßiger Kontrolle. Wir sind hier flexibel und richten uns ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Unser Ziel ist es, Ihr Rechnungswesen Schritt für Schritt zu verbessern und Ihre Finanzbuchhaltung zu einem zuverlässigen Steuerungswerkzeug für Ihr Unternehmen zu machen.

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.:

• Durchführung aller Buchführungsarbeiten mittels DATEV Software
• Belegprüfung, -kontierung, und –verbuchung
• Erstellung der Steueranmeldungen
• Auswertungspakete zur Unternehmenssteuerung
• Verarbeitung digitaler Kontoauszugsdaten
• Zeitnahe Verarbeitung der Belege, z. B. wochen- oder
tagesaktuelle Offene-Posten-Liste
• Datenarchivierung
• Kosten- und Leistungsrechnung
• Übernahme des Mahnwesens / Forderungsmanagement
• Branchenvergleiche (DATEV)
• Erstellung von Jahresplänen und Soll-/Istvergleichen

 

 

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Jeder Jahreswechsel bringt eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen mit sich, die bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung beachtet werden müssen. Entlasten Sie sich von diesem sensiblen Thema und den damit verbundenen Haftungsrisiken. Wir erledigen für Sie die komplette Lohn- und Gehaltsbuchhaltung termingerecht und gesetzkonform.

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.:

• Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Baulohn, BAT-Abrechnungen
• Abrechnung von Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone
• An-/ Ab-/ Änderungsmeldungen bei Krankenkassen
• Übermittlung der Daten an Finanzverwaltung, Krankenkassen etc.
• Erstellung gesetzlicher Bescheinigungen und Anträge
• Reisekostenabrechnungen
• Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

 

Jahresabschlusserstellung

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu dokumentieren. Die Angaben in Ihrem Jahresabschluss sind auch die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens.

Ihr Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-Rechnung. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen erläuternden Anhang sowie gegebenenfalls einen Lagebericht zu erweitern.

Bei kleineren Gewerbetreibenden und Freiberuflern reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung aus. Wir übernehmen für Sie die Erstellung Ihres handelsrechtlichen / steuerrechtlichen Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung.

Darüber hinaus analysieren wir Ihr Zahlenmaterial, diskutieren mit Ihnen
(Handlungs-)Spielräume und Fördermöglichkeiten und geben Ihnen Handlungsempfehlungen. Gleichzeitig unterstützen wir Sie auch bei den Steuererklärungen, die sich aus Ihrem Jahresabschluss oder Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung ergeben.

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.:

• Jahresabschluss mit Bilanzberich
• Einnahmen-Überschussrechnung
• Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
• Plausibilitätsbeurteilungen
• Sonderformen (Ergänzungsbilanz, Eröffnungsbilanz, Zwischenabschluss,
Auseinandersetzungs-, und Liquidationsbilanz usw.)
• Erstellen von freiwilligen Jahresabschlussberichten
• Jahresabschlussbesprechungen
• Betriebliche Steuererklärung

 

Betriebliche Steuererklärungen

Im Rahmen Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung kümmern wir uns um eine termingerechte und steuergesetzlich optimale Erstellung ihrer Steuererklärungen.

Unser Ziel ist es, Handlungsspielräume des Steuerrechts zu erkennen und für Sie zu nutzen. Darüber hinaus ist es unser Anspruch Sie frühzeitig bzgl. wesentlicher (geplanter) steuerrechtlicher Änderungen zu informieren und zu beraten.

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.:

• Erstellung von Steuererklärungen für Einzelunternehmen
und Personengesellschaften
• Erstellung von Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften
• Erstellung von Umsatzsteuererklärungen
• Erstellung von Gewerbesteuererklärungen
• Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen
• Steuerbescheidprüfung
• Rechtzeitige Information und Beratung aufgrund steuerrechtlicher Veränderungen

 

Durchsetzungsberatung

Wir helfen Ihnen, Ihr Recht vor Finanzbehörden und -gerichten durchzusetzen und vertreten Sie beim Einspruchsverfahren und bei Klagen vor den Finanzgerichten. Zusätzlich unterstützen und beraten wir Sie auch umfassend bei einer anstehenden Betriebsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.:

Ihre Vertretung
• bei Betriebsprüfungen
• gegenüber Finanzbehörden
• vor den Finanzgerichten
• bei Steuererhebungsverfahren (z.B. Stundung, Erlass)

Betriebswirtschaftliche Beratung

Eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung wird bei erschwerten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, verursacht bspw. durch zunehmenden Wettbewerbsdruck oder durch geändertes Konsumentenverhalten, immer wichtiger.

Unser Ziel ist es, Ihnen pragmatische, praxisnahe und nachvollziehbare Handlungsvorschläge zu unterbreiten.

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.:

• individuell eingerichtete Kosten- und Leistungsrechnung
• Planrechnungen mit Soll-/Ist-Vergleich
• Liquiditätsplanung und Optimierung der Unternehmensfinanzierung
• Laufende Analyse der kurzfristigen Erfolgsrechnungen und der Jahresabschlüsse
• Controllingreport